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REGLEMENT

Stand: Januar 2023

EINLEITUNG

Der von einem ehrenamtlichen Organisationskomitee (OK) organisierte Anlass Usestuehlete ist eine nicht kommerzielle Veranstaltung in der Arboner Altstadt. Das OK besteht aus einer Arbeitsgruppe des Quartiervereins Altstadt Arbon. Alle Informationen zur Usestuehlete sind auf dieser Webseite zu finden.

Das vorliegende Reglement findet im Rahmen des Anlasses obligatorische Anwendung. Entsprechend setzt die Teilnahme am Anlass das vorbehaltlose Einverständnis zu sämtlichen Bestimmungen des Reglements voraus. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist als Gastgeberin bzw. Gastgeber der Usestuehlete verpflichtet, sich vor dem Anlass mit dem Inhalt der nachfolgenden Bestimmungen des Reglements vertraut zu machen.

1. ZIELE

  1. Belebung der Arboner Altstadt

  2. Fördern des Zusammenlebens in der Arboner Altstadt

  3. Neue Einblicke und Perspektiven ermöglichen

  4. Kleiner und feiner lokaler Anlass

2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG

  1. Zur Teilnahme am Anlass ist berechtigt wer in der Arboner Altstadt (eingeschlossen von Grabenstrasse, Promenadenstrasse und Schlossgasse) wohnt bzw. ein Gewerbebetrieb, eine Institution oder eine Restauration in diesem Perimeter betreibt oder im vom OK bewilligten Ausnahmefall eine Lokalität im Perimeter für die Veranstaltung mietet.

  2. Eine Vereinsmitgliedschaft im Quartierverein Altstadt Arbon ist nicht erforderlich aber gewünscht.

  3. Jede bzw. jeder Teilnehmende trägt die eigenen Kosten.

3. LEISTUNGEN OK

  1. Das OK der Usestuehlete holt die Bewilligungen (auf Grundlage dieses Reglementes) bei der Stadt Arbon ein.

  2. Organisation, Information, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wird vom OK übernommen. Es steht den Teilnehmenden frei, zusätzlich Werbemittel zu erstellen.

4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEWOHNERINNEN UND BEWOHNER, GESCHÄFTE UND INSTITUTIONEN (14.00 BIS 18.00 UHR)

  1. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer meldet sich auf dieser Webseite an.

  2. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass ihr Name und Standort auf dem Webauftritt, in Medienberichten und auf Drucksachen veröffentlicht wird. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern wird nur die Adresse ohne Namen veröffentlicht.

  3. Mit der Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmenden, vor und nach dem Anlass, für die Ordnung ums Haus zu sorgen.

  4. Die Teilnehmenden stellen als Erkennungszeichen einen originellen Stuhl vors Haus.

  5. Die Teilnehmenden stellen Tisch und Stühle oder sonst was Sitzbares vor, hinter, auf oder in das Haus bzw. die Wohnung (Terrasse, Garten und/oder Wohnzimmer etc.) und offerieren je nach Lust und Laune Getränke oder kleine Snacks.

  6. Kein Verkauf, Kollekte für gemeinnützige Zwecke oder Deckung der eigenen Aufwände erlaubt.

  7. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Geschäfte und Institutionen können dem OK freiwillig eine beliebige Anzahl Werbeträger (z.B. Buttons) für den Weiterverkauf abkaufen. Der Erlös wird verwendet, um die Organisationskosten der Usestuehlete zu decken.

5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR LOKALE (AB 18.00 UHR)

  1. Jedes Lokal meldet sich auf dieser Webseite an. Bei der Anmeldung ist eine verantwortliche Person (Platzverantwortliche/r) zu melden, die am Anlass präsent ist und vom OK kontaktiert werden kann.

  2. Die Teilnehmenden organisieren Live-Musik im eigenen Lokal und kommen für allfällige Kosten selbst auf. Der Eintritt ist gratis, eine Kollekte ist möglich.

  3. Die Lokale erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass ihr Name, Standort sowie das Programm auf dem Webauftritt, in Medienberichten und auf Drucksachen veröffentlicht wird. Dazu übermitteln die teilnehmenden Lokale dem OK bis zum Anmeldeschluss den Namen jeder engagierten Band inkl. Spielzeiten und Kurzbeschreibung an
    info@usestuehlete.ch.

  4. Mit der Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmenden, vor und nach dem Anlass, für die Ordnung ums Lokal zu sorgen.

  5. Live-Musik im Freien ist von 18.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. Der Start der Live-Musik ist nur zur vollen Stunde möglich (18 Uhr, 19 Uhr, 20 Uhr usw.). Die maximale Lautstärke ist 93 dB. Das Abspielen von Musik über Tonträger im Freien ist untersagt. In den Lokalen ist Musik bis 01.30 Uhr gestattet. Ab 23.00 Uhr müssen alle Türen und Fenster der Lokale geschlossen sein, damit kein Lärm nach aussen drängt.

  6. Um 02.00 Uhr morgens müssen die Lokale schliessen.

  7. Die teilnehmenden Lokale erklären sich einverstanden, sich betreffend Lautstärke, Platzierung und Spielzeiten der Live-Musik mit den anderen teilnehmenden Lokalen abzusprechen. Die Absprachezonen sind im Plan (siehe unten) blau markiert. Das aktuelle Programm ist stets auf dieser Webseite veröffentlicht.

  8. Um das Nachmittagsprogramm nicht zu stören, sind allfällige Aufbauarbeiten bis 13.00 Uhr des Veranstaltungstages zu erledigen (inkl. Soundcheck).

  9. Die Strasse muss jederzeit passierbar bleiben und eine Fahrbahnbreite von 4.4m aufweisen. Tische und Stühle sowie Zeltaufbauten bei Regen sind auf Antrag an das OK (per Mail oder als Bemerkung bei der Anmeldung) auf den im Plan (siehe unten) gelb markierten Aussenflächen erlaubt. Weitere Installationen sind auf öffentlichem Grund nicht erlaubt. Der Antrag ist bis zur Anmeldefrist zu stellen. Das OK wird am Tag der Veranstaltung die Aussenflächen einzeichnen. Die Nutzung weiterer Flächen auf dem öffentlichen Grund ist untersagt. Für die Sicherheit und Ordnung auf diesen Aussenflächen ist das nutzende Lokal verantwortlich. 

  10. Allfällige Weisungen des OKs betreffend Nutzung der Strasse und Lautstärke sind stets zu befolgen. Das OK behält sich vor, Lokale von der Veranstaltung auszuschliessen, die sich nicht an das Reglement halten. Nach einer ersten Verwarnung durch das OK folgt bei Nichtbefolgen eine Meldung bei der Polizei.

  11. Die Lokale erklären sich einverstanden, dem OK für Fr. 200.- Werbeträger abzukaufen. Die Lokale haben die Möglichkeit, die Werbeträger weiterzuverkaufen. Der Erlös wird verwendet, um die Organisationskosten der Usestuehlete zu decken.

6. VERSICHERUNG

  1. Der Versicherungsschutz ist ausschliesslich Angelegenheit der Teilnehmenden und wird nicht vom Veranstalter überprüft.

  2. Die Teilnehmenden bestätigen mit Ihrer Teilnahme, über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen, welche sie rechtgültig und ausreichend gegen allfällige Schäden, die sie einer Drittperson zufügen, versichert.

  3. Der Veranstalter bzw. das OK lehnen jede Verantwortung für direkt oder indirekt entstandene Schäden im Zusammenhang mit dem Anlass ab.

7. WEITERE BESTIMMUNGEN

  1. Die Teilnehmenden bestätigen, das vorliegende Reglement bei der Anmeldung gelesen und verstanden zu haben und dessen Inhalt vollumfänglich zu akzeptieren.

  2. Die Teilnahme am Anlass stellt eine weitere Bestätigung dafür dar, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das Reglement vorbehaltlos akzeptiert hat.

8. MITGELTENDE DOKUMENTE

  1. Reglement über Sicherheit und Ordnung (SOR) der Stadt Arbon

  2. Festbewilligung der Stadt Arbon

9. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Arbon.

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