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REGLEMENT

Stand: März 2024

 

Der von einem ehrenamtlichen Organisationskomitee (OK) organisierte Anlass Usestuehlete ist eine nicht kommerzielle Veranstaltung in der Arboner Altstadt. Das OK besteht aus einer Arbeitsgruppe des Quartiervereins Altstadt Arbon. Alle Informationen zur Usestuehlete sind auf dieser Webseite zu finden.

Art. 1 Geltungsbereich

Das vorliegende Reglement findet im Rahmen des Anlasses obligatorische Anwendung. Entsprechend setzt die Teilnahme als Gastgebende bzw. Gastgebender am Anlass das vorbehaltlose Einverständnis zu sämtlichen Bestimmungen des Reglements voraus. Jede Gastgeberin bzw. jeder Gastgeber der Usestuehlete verpflichtet, sich vor dem Anlass mit dem Inhalt der nachfolgenden Bestimmungen des Reglements vertraut zu machen.

 

Art. 2 Ziele

Die Ziele des Anlasses sind:

  • Belebung der Arboner Altstadt

  • Fördern des Zusammenlebens in der Arboner Altstadt

  • Neue Einblicke und Perspektiven ermöglichen

  • Kleiner und feiner lokaler Anlass

 

Art. 3 Leistungen OK

  1. Das OK der Usestuehlete holt die Bewilligungen (auf Grundlage dieses Reglements) bei der Stadt Arbon ein.

  2. Organisation, Information, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wird vom OK übernommen.

 

Art. 4 Teilnahmebedingungen für alle Gastgebende (Bewohnerinnen/Bewohner, Geschäfte/Institutionen, Lokale)

  1. Als Gastgebende bzw. Gastgebender am Anlass ist berechtigt, wer in der Arboner Altstadt (eingeschlossen von Grabenstrasse, Promenadenstrasse und Schlossgasse) wohnt bzw. ein Gewerbebetrieb, eine Institution oder eine Restauration in diesem Perimeter betreibt.

  2. Im vom OK bewilligten Ausnahmefall kann eine Lokalität im Perimeter für die Veranstaltung gemietet werden. Voraussetzung für die Bewilligung durch das OK ist, dass dadurch für die Veranstaltung ein Mehrwert entsteht.

  3. Eine Vereinsmitgliedschaft im Quartierverein Altstadt Arbon ist nicht erforderlich aber gewünscht.

  4. Die Gastgebenden melden sich innert der Anmeldefrist als Bewohnerin/Bewohner, Geschäft, Institution oder Lokal über diese Webseite zum Anlass an.

  5. Mit der Anmeldung wird das vorliegende Reglement akzeptiert.

  6. Die Gastgebenden stellen als Erkennungszeichen einen originellen Stuhl vors Haus bzw. Lokal.

  7. Jede bzw. jeder Gastgebende trägt die eigenen Kosten.

  8. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Kollektensammlung für gemeinnützige Zwecke oder zur Deckung der eigenen Aufwände ist erlaubt.

  9. Verkaufsaktionen, welche über den üblichen Geschäftszweck hinausgehen, bedürfen einer Bewilligung durch das OK.

  10. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Gastgebenden, vor und nach dem Anlass, für Sicherheit und Ordnung in und ums Haus bzw. das Lokal zu sorgen.

  11. Allfällige Weisungen des OKs sind stets zu befolgen. Das OK behält sich vor, Gestgebende von der Veranstaltung auszuschliessen, die sich nicht an das Reglement halten. Nach einer ersten Verwarnung durch das OK folgt bei Nichtbefolgen eine Meldung bei der Polizei.

 

Art. 5 Spezifische Teilnahmebedingungen für Bewohnerinnen und Bewohner, Geschäfte und Institutionen

  1. Bewohnerinnen und Bewohner, Geschäfte und Institutionen können als Gastgebende der Usestuehlete von 14.00 bis 18.00 Uhr zu sich einladen.

  2. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass Name und Standort der Gastgebenden auf dem Webauftritt, in Medienberichten und auf Drucksachen veröffentlicht werden kann. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern wird nur die Adresse ohne Namen veröffentlicht.

  3. Die Gastgebenden stellen Tisch und Stühle oder sonst was Sitzbares vor, hinter, auf oder in das Haus bzw. die Wohnung (Terrasse, Garten und/oder Wohnzimmer etc.) und offerieren je nach Lust und Laune Getränke oder kleine Snacks.

  4. Bewohnerinnen/Bewohner sowie die Geschäfte und Institutionen können dem OK freiwillig eine beliebige Anzahl Werbeträger für den Weiterverkauf abkaufen. Der Erlös wird verwendet, um die Organisationskosten der Usestuehlete zu decken.

Art. 6 Spezifische Teilnahmebedingungen für Lokale

  1. Lokale wie Restaurants, Bars oder Veranstaltende in einem speziell für den Anlass zugemieteten Raum gemäss Art. 4 Abs. 2 können als Gastgebende ab 18.00 Uhr zu sich einladen. Um 02.00 Uhr morgens müssen die Lokale schliessen.

  2. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass Name, Standort sowie das Programm auf dem Webauftritt, in Medienberichten und auf Drucksachen veröffentlicht werden kann.

  3. Die Lokale organisieren Live-Musik oder eine ähnliche Darbietung im eigenen Lokal. Die Lokale übermitteln dem OK unaufgefordert bis zum Anmeldeschluss die Namen aller engagierten Bands inkl. Spielzeiten und Kurzbeschreibung an info@usestuehlete.ch. Der Start der Live-Musik ist nur zur vollen und halben Stunde möglich (18.00, 18.30, 19.00, 19.30 usw.).

  4. Bei der Anmeldung ist eine Platzverantwortliche bzw. ein Platzverantwortlicher zu melden. Diese Person muss am Anlass selbst präsent sein und bei Bedarf vom OK kontaktiert werden können.

  5. Live-Musik im Freien ist von 18.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. Die maximale Lautstärke ist 93 dB. Das Abspielen von Musik über Tonträger im Freien ist untersagt. In den Lokalen ist Musik bis 01.30 Uhr gestattet. Ab 23.00 Uhr müssen alle Türen und Fenster der Lokale geschlossen sein, damit kein Lärm nach aussen drängt.

  6. Die gastgebenden Lokale erklären sich einverstanden, sich betreffend Lautstärke, Platzierung und Spielzeiten der Live-Musik mit den anderen Lokalen in der entsprechenden Absprachezone zu einigen. Die Absprachezonen sind im Plan (siehe unten) blau markiert. Das aktuelle Programm ist stets auf dieser Webseite veröffentlicht. Die publizierten Anspielzeiten sind verbindlich.

  7. Um das Nachmittagsprogramm nicht zu stören, sind allfällige Aufbauarbeiten bis 13.00 Uhr des Veranstaltungstages zu erledigen (inkl. Soundcheck).

  8. Die Nutzung der im Plan gelb markierten Aussenflächen (siehe unten) kann beim OK bis zur Anmeldefrist beantragt werden. Auf diesen Aussenflächen können nur Tische und Stühle aufgestellt werden. Bei Regen sind Zelte in Absprache mit dem OK erlaubt. Das OK wird am Tag der Veranstaltung die bewiligten Aussenflächen einzeichnen. Die Strasse muss jederzeit passierbar bleiben und eine Fahrbahnbreite von 4.4m aufweisen. Weitere Installationen sind auf öffentlichem Grund nicht erlaubt und die Nutzung weiterer Flächen auf dem öffentlichen Grund ist untersagt. Für die Sicherheit und Ordnung auf diesen Aussenflächen ist das nutzende Lokal verantwortlich.

  9. Die Lokale erklären sich einverstanden, dem OK für Fr. 200.- Werbeträger abzukaufen. Die Lokale haben die Möglichkeit, die Werbeträger weiterzuverkaufen. Der Erlös wird verwendet, um die Organisationskosten der Usestuehlete zu decken.

 

Art. 7 Versicherung

  1. Der Versicherungsschutz ist ausschliesslich Angelegenheit der Gastgebenden und wird nicht vom Veranstalter überprüft.

  2. Die Gastgebenden bestätigen mit ihrer Teilnahme über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen, welche sie rechtsgültig und ausreichend gegen allfällige Schäden, die sie einer Drittperson zufügen, versichert.

  3. Der Veranstalter bzw. das OK lehnen jede Verantwortung für direkt oder indirekt entstandene Schäden im Zusammenhang mit dem Anlass ab.

 

Art. 8 Weitere Bestimmungen

Die Gastgebenden bestätigen, das vorliegende Reglement bei der Anmeldung gelesen und verstanden zu haben und dessen Inhalt vollumfänglich zu akzeptieren. Die Teilnahme am Anlass stellt eine weitere Bestätigung dafür dar, dass die Gastgebenden das Reglement vorbehaltlos akzeptiert haben.

 

Art. 9 Mitgeltende Dokumente

Mitgeltende Dokumente sind:

  • Reglement über Sicherheit und Ordnung (SOR) der Stadt Arbon

  • Festbewilligung der Stadt Arbon

 

Art. 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Arbon.

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